Mit ‘WebDesign’ getaggte Artikel

Handmade WebDesign – der Shop von Flowerbox

Mittwoch, 11. August 2010

Flowerbox – echte Blumen an der Wand? warum eigentlich nicht…

Mal ein ganz anders, subtiles und liebevolles WebDesign für einen Onlineshop. Bei Flowerbox kann man sich online mit dem Konfigurator – der sehr hübsch gezeichnet ist – Pflanzen und Keramikgefäße nach eigenem Geschmack zusammen stellen.

Macht sehr viel Freude. Die Präsentation der Pflanzen, die Farbauswahl und die Pflanzgefäße sind sehr hübsch gemacht.

Statt digital erstellter Designelemente wurden handgezeichnete Grafiken animiert.

Das Konzept: echte Pflanzen die an der Wand hängen wie Bilder und in den Raum hinein wachsen.

Natürlich kann man die Produkte auch offline bei ausgewählten Handelspartnern erwerben – aber es macht viel mehr Spaß sich auf der Website umzusehen, Anregungen in der Bildergalerie mit coolen Beispielen zu holen und dann selbst kreativ loslegen und bestellen.

Das schöne Design gibts hier anzusehen: Flowerbox

Der Designer ist:   kreativbuffet | werkstatt für gestaltung, sebastian puia  Kontakt: info@kreativbuffet.de

Programmierung kommt von: INblau

Marketing-Beratung ist von: ThielDesign

Witzige Photos mit Anwendungsbeispielen

Mix aus realen Photos mit Handzeichnungen

Der Konfigurator

Bildergalerie

Website zur Expo in Shanghai – der deutsche Pavillon

Freitag, 06. August 2010

© Yovohagrafie, Deutscher Pavillon

Das EXPO-Thema: „Better City, Better Life“

Eine Freundin ist momentan auf der Expo und sagt man muss 6 Stunden Wartezeit in Kauf nehmen um in den deutschen Pavillon eingelassen zu werden. Das Thema und der Pavillon seien aber phantastisch.

Die Website der Expo bietet eine sehr ansprechende virtuelle  Tour durch den architektonisch genialen Pavillon.

Thema – Zitat aus der Website:

“Der Deutsche Pavillon trägt den Namen “balancity”, ein Kunstwort aus “Balance” und “City”, und greift mit der Idee von einer Stadt im Gleichgewicht das EXPO-Motto “Better City, Better Life” auf.

Der Besucher von balancity begibt sich auf eine Reise durch eine Stadt der Ideen. Er bewegt sich wie in einer realen Stadt – zu Fuß, auf Rollbändern oder über Rolltreppen – durch unterschiedlich inszenierte Stadträume mit vielen Themen für ein besseres Leben in einer besseren Stadt.”

Brandneue Informationspflichten für Dienstleister seit Mai 2010

Mittwoch, 09. Juni 2010

Seit dem 18. Mai 2010 ist die  Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, kurz DL-InfoV, in Kraft getreten und betrifft unsere Informationen und Veröffentlichungen und natürlich beraten wir unsere Kunden besser, wenn wir wissen was nun veröffentlicht werden muss:

Die DL-InfoV ergänzt bereits bestehende Informationspflichten, wie sie durch diese Gestze geregelt werden:

  • die Preisangabenverordnung (PAngV)
  • das Telemediengesetz
  • die BGB-Informationspflichtenverordnung.

Wichtig ist, dass AGBs bisher nur auf der Website lesbar sein mussten in bestimmten Fällen und nun in jedem Fall.
Auch bestehende Versicherungen wie z.B. eine Haftpflichtversicherung müssen benannt werden.

Preise für Dienstleistungen für Endverbraucher müssen angegeben werden vor Vertragsschluss, also keinen generellen Preislisten.

Ausführliche Informationen online kurz und knapp zu lesen hier im PDF der Kanzlei Saefken. Und bei Gründungszuschuss.de mit umfangreichen Erklärungen.

Es wäre eine gute Idee bestehende Kunden darüber zu informieren und das WebsiteImpressum zu checken – eventuell als Service.

Dies alles gilt, wenn es zu Vertragsabschlüssen kommt. Rechtsgrundlagen sind die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) und national § 6c GewO. Diese sachfremd kodifizierte Bestimmung gilt ausdrücklich auch für alle Freiberufler. Einzelheiten sind der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer – veröffentlicht in BGBl. I Nr. 11, S. 267 – (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung DL-InfoV) vom 12.03.2010 zu entnehmen:

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/dlinfov/gesamt.pdf

Wichtig ist vor allem:
Nach § 2 der Verordnung muss dem Kunde vor Auftragserteilung bestimmte Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören neben Vor- und Familiennamen auch die Geschäftsadresse einschließlich der Telekommunikationsdaten. Ebenso muss gfs. Name und Anschrift der Aufsichtsbehörde angegeben werden.

Zudem muss auch Name und Anschrift einer Berufshaftpflichtversicherung mitgeteilt werden, wenn diese gesetzliche Pflicht ist, wie bei Rechtsanwälten. Es genügt, wenn diese Informationen in den Geschäftsräumen vorgehalten oder über die Website leicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 der Verordnung sieht weitere auf Anfrage dem Kunden zu Verfügung zu stellende Informationen vor. Hier hat der Dienstleister auch Angaben über die mit ihm in beruflicher Gemeinschaft stehenden Personen zu machen. Hat sich der Dienstleister einem Verhaltenskodex unterworfen, so müssen auch Informationen hierüber erteilt werden.

§ 4 der Verordnung bestimmt, wann und welche Preisangaben gegenüber dem Kunden erforderlich sind.

Nach § 5 der Verordnung ist schließlich darauf zu achten, dass keinerlei diskriminierende Kundenbedingungen bekannt gemacht werden.

Der Verstoß gegen die Informationspflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 der GewO dar.

Dienstleistern müssen seit 17.05.2010 neue Informationspflichten gegenüber ihren Kunden beachten, wenn es zu Vertragsabschlüssen kommt. Die Angabenpflicht geht wesentlich über den Rahmen hinaus, der bislang bereits für Telemediendienstanbieter gilt (§ 5 TMG). Rechtsgrundlagen sind die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) und national § 6c GewO. Diese sachfremd kodifizierte Bestimmung gilt ausdrücklich auch für alle Freiberufler. Einzelheiten sind der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer – veröffentlicht in BGBl. I Nr. 11, S. 267 – (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung DL-InfoV) vom 12.03.2010 zu entnehmen:



www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/dlinfov/gesamt.pdf <http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/dlinfov/gesamt.pdf>



Wichtig ist für Sie vor allem:



Nach § 2 der Verordnung muss dem Kunde vor Auftragserteilung bestimmte Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören neben Vor- und Familiennamen auch die Geschäftsadresse einschließlich der Telekommunikationsdaten. Ebenso muss gfs. Name und Anschrift der Aufsichtsbehörde angegeben werden.



Zudem muss auch Name und Anschrift einer Berufshaftpflichtversicherung mitgeteilt werden, wenn diese gesetzliche Pflicht ist, wie bei Rechtsanwälten. Es genügt, wenn diese Informationen in den Geschäftsräumen vorgehalten oder über die Website leicht zugänglich gemacht werden.



§ 3 der Verordnung sieht weitere auf Anfrage dem Kunden zu Verfügung zu stellende Informationen vor. Hier hat der Dienstleister auch Angaben über die mit ihm in beruflicher Gemeinschaft stehenden Personen zu machen. Hat sich der Dienstleister einem Verhaltenskodex unterworfen, so müssen auch Informationen hierüber erteilt werden.



§ 4 der Verordnung bestimmt, wann und welche Preisangaben gegenüber dem Kunden erforderlich sind.



Nach § 5 der Verordnung ist schließlich darauf zu achten, dass keinerlei diskriminierende Kundenbedingungen bekannt gemacht werden.



Der Verstoß gegen die Informationspflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 der GewO dar.

AGBs und Vertragsgestaltung für WebDesigner

Dienstag, 01. Juni 2010

..sind das Allerwichtigste überhaupt. Ein Heiligtum und die Rückversicherung.

Nach 11 Jahren WebDesign und 4 Jahren davon selbständig habe ich viel erlebt. Angefangen von Fusionen und Konkurs in der New Economy -  und den strategischen, innenpolitischen Kämpfen in einem konservativen Old Economy Unternehmen. Ich habe auch gesehen, wie sich Dienstleister aufgrund fehlender, detaillierter Leistungsbeschreibung ruiniert haben.

Ich freue mich natürlich nicht, wenn ich für Angebote und Leistungsbeschreibungen aufgrund mangelhafter Briefings Stunden benötige, aber es bewahrt mich davor Leistungen erbringen zu müssen, die nicht klar definiert und nicht ausgeschlossen wurden.

Die meisten meiner Kunden sind Freunde geworden und ich denke das ist nicht die Regel. Um mich und mein Unternehmen vor zahlungsunfähigen Kunden zu schützen, habe ich als Airbag meine AGBs und nutze sie nur wenn es ärgerlich wird.

Vorausschickend sage ich Euch noch, dass ich natürlich nicht Rechtsanwalt bin sondern Designer, und dass meine Tipps hier nur Anregungen sind – keine Rechtsberatung. Und jetzt geht es los:

Das bedeutet folgender Ablauf ist zwingend:

  • detaillierte Leistungsbeschreibung im Angebot, Hinweis auf das Gelten der AGBs, die AGBs mitsenden
  • Hinweis auf die Gültigkeit des Angebotes im Zeitraum von 8 Wochen
  • Unterschrift des Kunden per Fax oder im Original
  • Auftragsbestätigung von mir an den Kunden!!!!! Wichtig-erst jetzt gilt der Auftrag
  • Anzahlungssumme, 40 Prozent
  • Abnahme der Layouts durch den Kunden
  • Zwischenzahlung bevor die Programmierung ausgeliefert wird, 50 Prozent
  • Lieferung der Programmierung auf den Kundenserver, nicht vor Zahlungseingang
  • Restzahlung nach Fertigstellung, 10 Prozent

Jetzt werden automatisch die Rechte am Werk an den Kunden übertragen, einfache Rechte. Das bedeutet der Kunde erhält die Lizenz das Werk zu nutzen, nicht aber Kopien davon weiter zu verkaufen. Das ist wichtig, wenn man eine tolle Progammierung entwickelt und zum Beispiel einen Festpreis anbietet und am Auftrag wenig verdient. Oder wenn man ein tolles Logo für eine – später weltweit expandierende Franchisingkette entwickelt. Disney verkauft schließlich auch Lizenzen für die Nutzung seiner Characters.

AGBs müssen mit dem Angebot versendet werden, und ich erwähne im Angebot ausdrücklich, dass mit Vertragsabschluss meine AGBs anerkannt werden.

In AGBs müssen – ergänzend zum Angebot folgende Termini stehen:

Die Rechte am Werk werden mit der Schlusszahlung übertragen. ( Das heißt: vorher nicht und es ist ratsam zu zahlen. Rechte sind auch immer einfache Rechte, wenn ich nicht im Angebot etwas anderes schreibe. Wobei ich kein Freund des Rechtehandels bin, wie ihn der AGD betreibt. Sehr interessant, wenn Logos im Auftrag enthalten sind, ich hatte mal einen Kunden der nicht zahlen wollte und eigentlich Zwischenhändler war, weil er das Projekt an einen ziemlich zahlungskräftigen Kunden weiter verkauft hat. Der Kunde hat das Logo verwendet, an dem niemand Rechte besaß, weil es nicht bezahlt wurde. Das wird sehr teuer für den Zwischenhändler.)

Alle vom Vertrag abweichenden Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung (durch mich). Das ist wesentlich wenn man allein in den Räumen beim Kunden sitzt und er mit mehreren Personen etwas anderes als besprochen zu seinen Gunsten auslegt.

Die Inhalte (Texte, Bilder etc) müssen in folgender Form geliefert werden: kopierbare Inhalte in Word- oder Excel, Bilder als JPGs oder Gif. Das verpflichtet den Kunden inhaltliches Material zu liefern.

Der Kunde versichert, dass er die Rechte am gelieferten Material besitzt. Ist für uns ganz klar, nicht aber für Laien.

Außerdem empfehe ich dringend den Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung – zum Beispiel für den Fall, dass ein Subunternehmer Viren auf den Kundenserver einbringt. Und natürlich Verträge mit Subunternehmern – damit sie liefern müssen und nicht einfach aus dem Projekt aussteigen, wenn Ihnen danach ist und der Kunde zu recht wütend ist.

Der Designer hat das Recht im Auftrag und allen Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden. Klar, wir wollen im Impressum stehen und einen Backlink haben.

Ganz wichtig: Kommt der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug, werden sofort alle weiteren Zahlungsabschnitte fällig. Damit wir nicht gemeinsam in eine mögliche Insolvenz des Kunden gehen.

Und alle wesentlichen Dinge immer schriftlich machen und wesentliche Vereinbarungen aus Telefonaten kurz rückbestätigen. Stefan, der Superanwalt sagt: Wer schreibt, der bleibt”. Heißt, der geht nicht unter.

Wen meine AGBs interessieren, kann sie hier online lesen – ich ich bin Euch dankbar für Eure Anregungen, Meinung und Verbesserungsvorschläge. So kann ich eventuelle Lücken verbessern und ich hoffe mein gesammeltes Wissen nützt Euch sehr, denn Designer sind meist keine Kaufleute. Eine Freundin sagt immer: wenn man einen Verlust macht um daraus zu lernen – betrachte das als teures Seminar.

Am Ende eines gemeinsamen Projektes wollen wir alle zusammen glücklich sein und noch viele, tolle Projekte zusammen machen und viele schöne Erlebnisse mit geschätzten Kunden und Freunden haben. Dafür müssen wir uns vor den nicht guten Kunden schütze, die es auch gibt.

“create life, don’t consume it!’”

Dienstag, 18. Mai 2010

Oliviero Toscani “our future depends from what we consume”

Vortrag von Oliviero Toscani für die TGM, Typographische Gesellschaft München in Coop mit der Neuen Sammlung, am18.05.2010 in der Pinakothek der Moderne.

WOW – was für ein leidenschaftliches Plädoyer für gesellschaftliches, humanes Engagement von Kreativen. Toscani, der Top-Kreative, Fotograf und Verantwortliche für weltbekannte Brandings wie zum Beispiel die Kampagnen von Benetton, meint: “Höre den Marketingleuten genau zu – und dann tue das Gegenteil.” Es geht um Branding durch Einzigartigkeit statt Me-Too.

Toscani zeigt etwa 300 Bilder und erzählt Stories zu den Kampagnen, seine Werke sind 5 Sterne visuelles Brainfood, seine Erzählung erreicht die Herzen aller Zuhörer im voll besetzten Auditorium. Die Bilder in Kombi mit der Typografie sind ein unglaublicher Genuss. Er ruft auf zu sozialer Verantwortung und hat verifizierte Daten: nur 6% der Menschheit hat Zugang zum Internet, in 25 Jahren werden 3 mal mehr Menschen in Afrika leben als in Europa, etc.

Für das WebDesign und auch andere Werbeformen im Preisdruck – denke ich unter diesem frischen Eindruck – sollte das auch mal heißen, dem Kunden etwas Mutiges zu liefern statt den Designs von denen ich weiss, sie werden sofort gefallen (spart Zeit und Diskussionen) sind aber Mainstream. Hier nehme ich aus dem Vortrag die Motivation mit, mehr Kreativer statt Dienstleister zu sein, eine Positionierung, die lange nach dem Studium im engagierten Alltag gerne mal vergessen wird, auch von mir. Vielleicht ist noch Energie übrig, um Kunden auch mit der Motivation zu versorgen mal etwas anders zu denken. Kreative sind Weltverbesserer, keine “Werbefuzzis”.

Die Veranstaltung war pure Motivation, herzlichen Dank, Oliviero Toscani

Wer noch ein Video schauen möchte, auf Youtube habe ich mehrere Videos gefunden, aber eines in deutscher Sprache:

Designer & Agenturen Stammtisch München

Samstag, 01. Mai 2010

GANZ NEU IM APRIL 2010

Treffen/ Stammtisch von Designer & Designagenturen & Werbeagenturen in München. Wir treffen uns persönlich und offline in München zum Stammtisch (in anderen Städten können auch Gruppen entstehen). Networking und Erfahrungsaustausch an jedem zweiten Mittwoch monatlich sowie Events in Agenturen.

Wir organisieren die Veranstaltungen über unsere Gruppe bei Xing, hier kannst Du Dich anmelden:

http://www.xing.com/group-54632.ae9dac

Wir sind bisher eine Gruppe von befreundeten Designern und Agenturen, die sich außerhalb des Alltags gemütlich und freundschaftlich über alle beruflichen Wehwehchen und Inspirationen austauschen wollen – was gut klappt und viel Spaß macht. Dazu kommen auch Veranstaltungen – wir freuen uns über jeden der in der Gruppe mitmacht.

Melde Dich einfach an und Du bekommst die Nachricht zum nächsten Treffen eine Woche davor.

http://www.xing.com/group-54632.ae9dac

Internet World Messe 2010

Mittwoch, 28. April 2010

internetworld

Dieses Jahr waren kaum Webdesign-Firmen als Aussteller vertreten. Schwerpunkt der Internet World 2010 – auch in den Vorträgen – waren die Themen E-Commerce: Shop, Payment und Social Commerce, Monitoring und SEO.

Als Trends bleiben weiterhin: Social Media, Mobile und Location Based Services oder Realtime. Social Commerce ist ein entscheidendes Entwicklungsthema am Horizont, im Gespräch ist eine Marge von 30% für Commerce bei Facebook.

Trends für SEO bei Google:

  • Die Geschwindigkeit der Seite als Bewertungsfaktor:  Pagespeed
  • Über Sitelinks beispielsweise werden Werbekunden aus dem Paid Search Bereich mit  Fundstellen im organischen Bereich belohnt. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Ergebnisse im organischen Bereich bei Google entwickeln werden. Es wird die Überlegung wert sein künftig erst ab Seite 2 oder 3 zu lesen, weil die vorderen Fundstücke eigentlich die Anzeigen von Werbekunden sind – die aber nicht so gekennzeichnet sind.
  • Bei Google USA schon Realität – wann kommts bei uns? – Telefonnummern in den Ergebnissen sind klickbar und man wird direkt verbunden, wenn man mit einem Smartphone surft. Click to call.

Gut gefiel mir der  Vortrag von Meta People zu Performance Marketing: Da bei einer Cross Channel Marketing Aktion nicht belegt werden kann, über welchen Kanal der Kunde angezogen wurde, haben Meta People ein anderes Abrechnungs-Konzept entwickelt. Bezahlung nach Erfolg, nach Interaktion mit dem User. Prio ist nicht das Erreichen des Marketingzieles sondern des Vertriebszieles. Gemessen wird durch ein Cross Channel Tracking. Beeindruckend wie jeder Nutzer verfolgt und aufgezeichnet wird. Kleiner Scherz am Rande: Ich hatte die Idee, dass sich das als Vorlage für einen Krimi eignet: Der Verdächtige war zum Tatzeitpunkt allein zuhause und erhält kein menschliches Alibi, kann aber mit sekundengenauer Aktivität beim Surfen verifiziert werden.

Mobile Location Based Services: Coupies, mobile Coupons, bietet per Push aufs Handy Coupons der nahe liegenden Geschäfte an und bringt so Kunden in reale Shops. Reichweite derzeit 0,5 Mio Nutzer, die Buchungs-Kosten für die fälschungssicheren, digitalen Coupons sind günstiger als für gedruckte Coupons.

Sehr klasse – wie jedes Jahr – die Präsentation der besten, deutschen Webshops – ermittelt und präsentiert durch das sympathische Team des Shop-Usability-Beraters Shoplupe.

Internet World 2010, die wesentliche Fachmesse mit Kongress

Samstag, 10. April 2010

Die wesentliche Fachmesse unserer Branche,  Fachmesse & Kongress, Internet World, 13.-14. April 2010, ICM München.

2 Tage Information pur, treffen wir uns dort?

Interessant sind auch die Sonderschauen, besonders des BDOA zum Thema sicheres E-Payment, die Guided Tours für Einsteiger (Persönlicher Kontakt zu den Ausstellerfirmen), mein Favorit sind die Preisverleihungen”INTERNET WORLD Business Idee” und “Shop Usability Award”. Frische Ideen – Inspiration pur.

Die Vorträge in den Infoarnen sind kostenlos und hervorragend. Hier können Sie das gesamte Vortragsprogramm beider Tage lesen und downloaden.

Ich werde hier in den Tagen nach der Messe ausführlich berichten.

Urheberrecht von Bildmaterial in Websites: Können wir es überhaupt noch riskieren, unsere Portfolios öffentlich zu zeigen?

Sonntag, 14. März 2010

urheberrecht

Abmahnungen durch Betreiber von Bild-Datenbanken

Als Designer ordert man häufig Bildmaterial aus Bilddatenbanken für die Websites und die Werbemittel von Kunden. Mancher verkauft das Material mit Rechnung an den Kunden, andere Designer sehen das als Service und stellen “für die paar Bugs” nicht extra eine Rechnung. Bei manchen Hobbyfotografen-Bilddatenbanken benötigte man bisher nur einen Referenzlink im Impressum und es entstanden keine Kosten. Machmal kauft auch der Kunde das Material und stellt es dem Designer zur Verfügung.

Da hat sich viel geändert – zum Schreck für uns Designer.

Ich hoffe, jeder von uns hat sich die jeweiligen Nutzungsbedingungen zum Zeitpunkt des Abholens eines Bildes ausgedruckt und abgeheftet.
Denn es wurde viel geändert und wird nun teuer wegen Verletzung des Urheberrechts.

Ich stolperte – zum Glück derzeit noch kostenlos für mich – über den Thread eines Designerkollegens, der durch Abmahnanwälte zu astronomischen Zahlungen wegen Verletzung des Urheberrechts aufgefordert wurde und sich nun mit weiteren, hohen Kosten für seinen Anwalt dagegen wehren muss.

Und zwar hatte er der Bilddatenbank über Jahre hinweg hohe Summen eingebracht, wenn er Bildmaterial für seine Kunden einkaufte oder dem Kunden empfahl das Material selbst zu kaufen. Diese Bilddatenbank verklagt ihn nun, da er in seinem Referenzportfolio seine Kundenreferenzen darstellt und das Bildmaterial innerhalb des Kundenprojektes natürlich auch da zu sehen ist. Da aber eine Lizenz für den Kunden erworben wurde, benötigt er eine zweite Lizenz um das Kundenprojekt referenzieren zu dürfen. Diese Abmahnungen laufen derzeit in flächendeckendem Stil ab und bewegen sich in Größenordungen zwischen 5000,00 und 50.000,00 Euro.

Klar, dass die Bilddatenbank nun einen wichtigen Multiplikator verloren hat (übrigens ist sie ein Riese der Branche). Der Designer sagte mir, er werde künftig nur noch direkt an befreundete Fotografen beauftragen oder von diesen Material beziehen. Ich denke solche Bilddatenbanken sind keine guten Geschäftspartner für uns Designer, da sie ihre Nutzungsbedingungen ändern und mit ihren Rechtsabteilungen in einem Rechtstreit überlegen sind.

Es ist wichtig gute Geschäftspartner unter den Bilddatenbanken zu finden. Ich habe mit istockphoto sehr gute Erfahrungen gemacht – habe per Mail die Festlegung der Nutzungsbedingungen erhalten, die sehr Designer-freundlich sind.

Bei Photocase habe ich das Ändern der Nutzungsbedingungen bereits mehrfach bemerkt, (ursprünglich war nur photocase mit Link im Impressum zu referenzieren) ich denke sie müssen eben den Forderungen mancher Fotografen nachgeben und so waren die Nutzungsbedingungen – als ich das letzte Mal dort nachgesehen habe – für die Bilder unterschiedlich geregelt.
Ich habe es dann einmal so gemacht: den Urheber des Fotos via Photocase-Profil angemailt und mir vor Verwendung seine Zustimmung schriftlich eingeholt. Lief alles super freundlich ab und ich habe ein gutes Gefühl dabei. Aber oft muss es schnell gehen, daher beziehen wir ja aus Bilddatenbanken.

Ich überlege das auch: einen Stamm an Fotografen aufzubauen, die ein Portfolio online anbieten und wo ich schnell ordern kann – und zwar entsteht dadurch andererseits ein enormer Aufwand in der Dokumentation eines Vertrages zum Einkauf von Bildmaterial (grundsätzlich und im Voraus zu vereinbaren), der in günstigen (billigen) Projekten nicht abgedeckt werden kann. Für die billigen Projekte habe ich noch keine gute Lösung für Bildmaterial gefunden, ich habe von photos.com Bildmaterial erworben, als Archiv, aber muss mir noch anderes einfallen lassen.

Sehr klasse

Über Eure Anregungen und Hilfe würde ich mich sehr freuen und die Hinweise hier veröffentlichen.

Ein weiteres Problem: Die Verwendung von (nicht lizenziertem) Bildmaterial des Kunden im Projekt. Dazu gibt es unterschiedliche Urteile, mal wird der Webdesigner belangt, mal der Kunde. Wir müssten hier unsere Angebote um diesem Passus zur Haftung verlängern. Die Kunden kennen sich mit dem Urheberrecht von Bildmaterial nicht immer aus, wir sind auch keine Juristen.

Und noch ein Problem: Ein Screenshot der Website des Kunden im meinem Portfolio, worin Bildmaterial zu sehen ist, welches er als Lizenz eingekauft hat und zur Verfügung gestellt hat – und wovon ich gar nicht weiss, dass es mit Lizenzierung verbunden war.

Können wir es  überhaupt noch riskieren, unsere Portfolios öffentlich zu zeigen?

Hat jemand einen besseren Vorschlag?

Studien und Artikel zu Nutzerverhalten im Web und: SEO-Ausblick

Donnerstag, 04. März 2010

iStock_000009536221XSmallIch habe natürlich meine persönliche Meinung, welche Elemente von Websites ich vertriebsstark finde und welche Soft Skills der Seiten zu  Erfolg oder Misserfolg beitragen. WebDesign hat klare, wahrnehmungspsychologische Aufträge. Mein neuester Vortrag behandelt die “”Geheimen Soft Skills von Websites”.

Mit Soft Skills meine ich Faktoren wie die Ansprache der Besucher durch Atmosphäre (Um die Besucher in ihren unterschiedlichen Vorlieben auf der Bauchebene und intuitiv, sympathisch anzusprechen – die unbewussten Faktoren, die Wahrnehmungspsychologie), Querverlinkung innerhalb der Seiten, um den Besuchern eine Folge zusammenhängender und interessanter Informationen (statt nur eines Produktes) logisch aufbereitet anzubieten. Ich zähle zu den Soft Skills auch die Usability-Faktoren, das mehrfache Anbieten geeignerter Inhalte in verschiedener, visueller Form um bewusster darauf hinzuweisen, und nicht nur kognitiv. Und die richtige Aufforderung zum Dialog, die Möglichkeiten eine Berührung herzustellen zwischen dem Informations-Absender und dem Besucher der Website.

Diese Soft Skills – die dazu führen, dass die Besucher einer Website tiefer in das Angebot einsteigen und sich umsehen, sind auch verantwortlich für bessere Ergebnisse bei den Suchmaschinen. Dazu schreibe ich später noch mehr, in diesem Artikel, bezug nehmend auf neueste Erkenntnisse zu SEO, die ich in der Internet World Business vom 15.02.2010 gelesen habe.

Neben allen Impressionen im Alltag mit meinen WebDesign Kunden, allen Gesprächen während Website-Analysen und bei Durchsicht aller Websites und Ihrer Möglichkeiten/ Fehler wenn ich analysiere um Angebote für Relaunches zu erstellen -  finde ich es unverzichtbar, Studien mit aktuellen Statistiken zu Nutzerverhalten im Web zu lesen.

Ich schlage hier mal meine Statistik-Favoriten vor und bitte Euch um Erweiterung der Liste mit Euren präferierten Studien-Tipps:

ARD/ ZDF

Die jährlich erscheinende ARD-ZDF-Onlinestudie, zuletzt vom Dezember 2009. Wichtig finde ich bei der letzten Studie die Erkenntnis, dass etwa 67 Prozent der Deutschen im Netz aktiv unterwegs sind, davon die jungen Menschen fast zu 100 Prozent (96,1 Prozent) und dass die, am stärksten wachsende, Gruppe der über 50-jährigen bei 40,7 Prozent liegt.

Wobei – hier meine persönliche Interpretation – die über 50-Jährigen (siehe Nena, Madonna und Co) durchaus immer noch jung und nicht vergreist sind. Die meisten Webworker und Ex-New Economy Mitarbeiter sind heute um die 50 und plus. Also Power-User.

Dazu im Vergleich die interne Statistik der Münchner Volkshochschule, die schon vor einem Jahr bezifferte, dass die Web-Einsteiger-Kurse und die Mausschubser-Kurse für ältere Menschen  eingestellt werden sollen, da die Buchungszahlen dafür zurück gegangen sind – weil diese Zielgruppe bereits im Netz unterwegs ist und sich nicht mehr im Einsteiger-Stadium befindet.

In ländlichen Regionen kann das anders aussehen.

Für mich heißt das, dass auf Websites den Informationen mehr Unterhaltungswert beigefügt werden soll, denn die jüngeren Nutzergruppen sind mit Infotainment aufgewachsen und sehr visuell noch dazu durch TV, Spiele und die multimedialen Bildungsangebote. Die älteren Nutzergruppen sind auch nicht mehr die verunsicherten Einsteiger und haben dadurch einen anderen Anspruch an Abwechslung.

Einen besonders genialen Artikel zu Werten und Vorlieben der Menschen ab 50 Jahren, die sich wie 37-Jährige fühlen, geschrieben von Peter Scheurer für die BAW-Website im Bereich Aktuelles lesen Sie hier.
Der Artikel heißt: “Männliche und weibliche Silberrücken.
Die neue gesellschaftliche Macht ist über 50 Jahre alt, liebt den Konsum, den Sex und das Alter.”

Man kann auch die  ARD/ ZDF-Studien der vergangenen Jahre online lesen, kostenlos. Und jede Menge Nutzertypologien etc. werden ebenfalls hier angeboten.

AGOF Arbeitsgemeinschft Online Forschung

Die Agof gibt quartalsweise die Studie “Internet Facts” zu Reichweiten und Strukturdaten heraus, eine Grundlage für die Marktpartner des Online-Werbemarktes. Ebenfalls kostenlos.

BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft

Es gibt jede Menge Studien für Mitglieder, die nicht öffentlich zugänglich sind, aber auch einige Ergebnisse, die in Pressemitteilungen öffentlich gemacht werden hier.

Sehr empfehlenswert die Zeitung “Internet World Business”, alle 14 Tage neu. Online hier.

Zu SEO-Neuerungen in 2010 habe ich in der Internet World Business, im Artikel “SEO am Scheideweg” vom 15.02.2010 sehr interessante Meinungen und Trends gelesen:

Latent Semantische Optimierung (LSO): man würde nicht mehr nur auf die Keywords optimieren, sondern auch auf verwandte Begriffe wie Blume/ Rose/ Dornen.

Geschwindigkeit und Ladezeit der Website werden ein Qualitätskriterium. Entnommen wurde dieser Trend einem Vortrag des Google-SEO-Gurus Matt Cutts auf der Webmaster-Konferenz Pubcon 2009 in Las Vegas. Hier noch der Link zur Site von Matt Cutts.

Dazu der Rat, die Optimierungstools von Google (Pagespeed) und Yahoo (Yslow) einzusetzen, die über Firebug als Firefox-Plugin funktionieren.

User-Centered SEO: Usablity als SEO-Faktor im Hinblick auf die Klickraten untergeordneter Seiten im gesamten Auftritt. Das deckt sich ideal mit meinem Vorschlag zu den Usability-orientierten Soft Skills der Websites. “Content is King” – und zwar wenn er gelesen/ geklickt wird. Google hat da viele Auswertungsmöglichkeiten um das Benutzerverhalten auf der Website zu tracken: über Analytics, die Toolbar, Doubleclick zum Beispiel.

Immer noch die aktualisierten, wechselnden Inhalte der Website – was Schulung der Mitarbeiter als SEO-affine Redakteure bedingt.

Flash – immer noch versteht Google kein Flash, schade. Da muss man sich Alternativen für Google einfallen lassen, was ja möglich ist. Denn andererseits emotionalisiert Flash Inhalte wunderschön und macht Infotainment möglich. Was für die Nutzer gut ist.

Google Maps wird wichtiger für Brancheneinträge, hier bestehen noch sehr viele Chancen.