Mit ‘designer’ getaggte Artikel

CODE = DESIGN

Sonntag, 14. November 2010

Workshop: Generatives Design / Programmiertes Gestalten

Ein “hands-on” Workshop zur Ästhetik von programmiertem Design mit super Dozenten, den ich extrem empfehlen möchte.

Die beiden Dozenten sind selbst  Designer und MitGründer von Envis Precisely. EP hat kürzlich die “Decoded Conference” veranstaltet und ist Teil der Szene “CODE = DESIGN”.

Hier alle Veranstaltungsdetails:  Website Training

Termin: 18. und 19. November 2010 jeweils von 9:00 bis 17:30 Uhr

Ort: in den Räumlichkeiten von Reppa.net in München,Widenmayerstr. 46a

Wer veranstaltet: Markus Jaritz und Philipp Sackl betreiben zusammen mit Thomas Gläser das Münchener Designstudio envis precisely. Sie halten Vorträge und Workshops an verschiedenen Hochschulen (FH Joanneum Graz, HfG Schwäbisch Gmünd) und geben auf Konferenzen wie z.B. der RIA World ihr Wissen weiter. Zudem unterrichtet Philipp Sackl seit 2009 programmiertes Entwerfen und Programmiersprachen an der HfG Schwäbisch Gmünd.

Zielgruppe: Der Workshop richtet sich an Designer, Künstler und Kreative, die über die Grenzen klassischer Gestaltung hinaus blicken wollen und ihre Fähigkeiten um eine neue, visuelle Ausdruckform erweitern möchten.

Was hab ich davon: In diesem Workshop tauchen wir in die Welt der Programmierten Gestaltung mithilfe von Processing ein, und lernen diese Technik für unterschiedlichste Zwecke zu nutzen. Fernab von bekannten Designertools sehen wir, dass die Programmiersprache auch ein Werkzeug des Designers ist und Code zu einer Ausdrucksform der Ästhetik wird.

Kostet: 600,00 Euro, max. 10 Teilnehmer

Kontakt: training@envis-precisely.com, +49 (0) 89 23 88 9 442

Designer-Stammtisch am 09. Juni im Lenz in München

Freitag, 04. Juni 2010

Herzliche Einladung an alle Designer, WebDesigner, Kreative: Einladung zum Designer-Stammtisch am 09. Juni im Lenz, München, via Xing in der Gruppe anmelden hier:

Xing Gruppe DESIGNER-STAMMTISCH

Oder Nachricht an mich wegen der Tisch-Platz-Reservierung.

Unser Stammtisch trifft sich wöchentlich – und immer macht es riesigen Spaß und ist Inspiration pur. Meist kommen etwa 8 Leute. In der Gruppe sind 25 Kreative bisher, wir planen auch Events+Arbeitsgruppe+Happenings in Agenturen.  Wir freuen uns auf weitere Kreativ-Köpfe.

AGBs und Vertragsgestaltung für WebDesigner

Dienstag, 01. Juni 2010

..sind das Allerwichtigste überhaupt. Ein Heiligtum und die Rückversicherung.

Nach 11 Jahren WebDesign und 4 Jahren davon selbständig habe ich viel erlebt. Angefangen von Fusionen und Konkurs in der New Economy -  und den strategischen, innenpolitischen Kämpfen in einem konservativen Old Economy Unternehmen. Ich habe auch gesehen, wie sich Dienstleister aufgrund fehlender, detaillierter Leistungsbeschreibung ruiniert haben.

Ich freue mich natürlich nicht, wenn ich für Angebote und Leistungsbeschreibungen aufgrund mangelhafter Briefings Stunden benötige, aber es bewahrt mich davor Leistungen erbringen zu müssen, die nicht klar definiert und nicht ausgeschlossen wurden.

Die meisten meiner Kunden sind Freunde geworden und ich denke das ist nicht die Regel. Um mich und mein Unternehmen vor zahlungsunfähigen Kunden zu schützen, habe ich als Airbag meine AGBs und nutze sie nur wenn es ärgerlich wird.

Vorausschickend sage ich Euch noch, dass ich natürlich nicht Rechtsanwalt bin sondern Designer, und dass meine Tipps hier nur Anregungen sind – keine Rechtsberatung. Und jetzt geht es los:

Das bedeutet folgender Ablauf ist zwingend:

  • detaillierte Leistungsbeschreibung im Angebot, Hinweis auf das Gelten der AGBs, die AGBs mitsenden
  • Hinweis auf die Gültigkeit des Angebotes im Zeitraum von 8 Wochen
  • Unterschrift des Kunden per Fax oder im Original
  • Auftragsbestätigung von mir an den Kunden!!!!! Wichtig-erst jetzt gilt der Auftrag
  • Anzahlungssumme, 40 Prozent
  • Abnahme der Layouts durch den Kunden
  • Zwischenzahlung bevor die Programmierung ausgeliefert wird, 50 Prozent
  • Lieferung der Programmierung auf den Kundenserver, nicht vor Zahlungseingang
  • Restzahlung nach Fertigstellung, 10 Prozent

Jetzt werden automatisch die Rechte am Werk an den Kunden übertragen, einfache Rechte. Das bedeutet der Kunde erhält die Lizenz das Werk zu nutzen, nicht aber Kopien davon weiter zu verkaufen. Das ist wichtig, wenn man eine tolle Progammierung entwickelt und zum Beispiel einen Festpreis anbietet und am Auftrag wenig verdient. Oder wenn man ein tolles Logo für eine – später weltweit expandierende Franchisingkette entwickelt. Disney verkauft schließlich auch Lizenzen für die Nutzung seiner Characters.

AGBs müssen mit dem Angebot versendet werden, und ich erwähne im Angebot ausdrücklich, dass mit Vertragsabschluss meine AGBs anerkannt werden.

In AGBs müssen – ergänzend zum Angebot folgende Termini stehen:

Die Rechte am Werk werden mit der Schlusszahlung übertragen. ( Das heißt: vorher nicht und es ist ratsam zu zahlen. Rechte sind auch immer einfache Rechte, wenn ich nicht im Angebot etwas anderes schreibe. Wobei ich kein Freund des Rechtehandels bin. Sehr interessant, wenn Logos im Auftrag enthalten sind, ich hatte mal einen Kunden der nicht zahlen wollte und eigentlich Zwischenhändler war, weil er das Projekt an einen ziemlich zahlungskräftigen Kunden weiter verkauft hat. Der Kunde hat das Logo verwendet, an dem niemand Rechte besaß, weil es nicht bezahlt wurde. Das wird sehr teuer für den Zwischenhändler.)

Alle vom Vertrag abweichenden Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung (durch mich). Das ist wesentlich wenn man allein in den Räumen beim Kunden sitzt und er mit mehreren Personen etwas anderes als besprochen zu seinen Gunsten auslegt.

Die Inhalte (Texte, Bilder etc) müssen in folgender Form geliefert werden: kopierbare Inhalte in Word- oder Excel, Bilder als JPGs oder Gif. Das verpflichtet den Kunden inhaltliches Material zu liefern.

Der Kunde versichert, dass er die Rechte am gelieferten Material besitzt. Ist für uns ganz klar, nicht aber für Laien.

Außerdem empfehe ich dringend den Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung – zum Beispiel für den Fall, dass ein Subunternehmer Viren auf den Kundenserver einbringt. Und natürlich Verträge mit Subunternehmern – damit sie liefern müssen und nicht einfach aus dem Projekt aussteigen, wenn Ihnen danach ist und der Kunde zu recht wütend ist.

Der Designer hat das Recht im Auftrag und allen Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden. Klar, wir wollen im Impressum stehen und einen Backlink haben.

Ganz wichtig: Kommt der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug, werden sofort alle weiteren Zahlungsabschnitte fällig. Damit wir nicht gemeinsam in eine mögliche Insolvenz des Kunden gehen.

Und alle wesentlichen Dinge immer schriftlich machen und wesentliche Vereinbarungen aus Telefonaten kurz rückbestätigen. Stefan, der Superanwalt sagt: Wer schreibt, der bleibt”. Heißt, der geht nicht unter.

Wen meine AGBs interessieren, kann sie hier online lesen – ich ich bin Euch dankbar für Eure Anregungen, Meinung und Verbesserungsvorschläge. So kann ich eventuelle Lücken verbessern und ich hoffe mein gesammeltes Wissen nützt Euch sehr, denn Designer sind meist keine Kaufleute. Eine Freundin sagt immer: wenn man einen Verlust macht um daraus zu lernen – betrachte das als teures Seminar.

Am Ende eines gemeinsamen Projektes wollen wir alle zusammen glücklich sein und noch viele, tolle Projekte zusammen machen und viele schöne Erlebnisse mit geschätzten Kunden und Freunden haben. Dafür müssen wir uns vor den nicht guten Kunden schützen, die es auch gibt.

Lest auch noch meinen Artikel zur Abnahme des Werkes und zur Vertragsgestaltung.

Deutsche Bildagenturen mit bezahlbaren Preisen – auch für Blogs

Donnerstag, 13. Mai 2010

Ich starte hier ein Verzeichnis deutscher Bildagenturen, das wir immer wieder für Kunden Personenbilder benötigen mit “einheimischen” Gesichtszügen zu bezahlbaren Preisen und Konditionen. Und für Blogs.

Das Verzeichnis wird immer erweitert werden und ich freue mich über  Tipps.

http://www.pitopia.de/scripts/index.php?  echt sehr schöne Bilder und für das Web günstig! Mir gefällt der sehr gute Informationsfluss von Lizenz bis Preis. Sehr Nutzer freundliche Website.

http://www.denkouimages.com/

http://www.westend61.de/

http://www.photoactive.de/bildagentur/  Hier wird nach Zeitfaktor abgerechnet, etwa Kosten für ein Bild zur Verwendung im Internet für 1 Jahr. Mir missfällt die Referenzierung direkt am Bild, ich bevorzuge Referenzierung im Impressum. Gefällt mir insgesamt nicht so gut.

http://www.photostock.eu/terms/#terms12   verlangt ebenfalls Urhebervermerk am Bild, aber man kann schriftlich eine andere Lösung vereinbaren. Schöne Bilder.

http://www.digitalstock.de/page09.php  sehr gut, dass Kunden über Änderung der AGB per Mail informiert werden.

http://www.picturepress.de/de/article/30.html

http://de.fotolia.com/  rechtefrei, zeitlich unbegrenzt, günstig

eher kreativ anstatt business  http://www.photocase.de/de/   mag ich sehr. Verwende ich gerne für Collagen.

UPDATE am 30.8.2011 zu Istockphoto: Ich werde Istock nicht mehr verwenden und auch niemals empfehlen. Ich hatte für ein Portal alle Fotos dort durch meine Kunden erwerben lassen – und sie planten auch weiterhin mengenweise Fotos dort zu kaufen.

Da ich einen Screenshot des Portals in mein Portfolio einstellen will, und dann in der Headercollage 2 Fotos von Istock zu sehen sind – habe ich vorher bei Istock eine Anfrage zur Rechteregulierung dieser Fotos gemacht. Eine Collage ist ein neues Werk, dachte ich. Und die Antwort kam unpersonalisiert und sagte: ich muss alle Bilder, welche in der Collage verarbeitet wurden, kaufen. Das ist das Aus für Istockphoto + meine Kunden + mich.

Bei Istockphoto (Getty Group leider) und bei digitalstock gefällt mir, dass der Designer das Bildmaterial für den Kunden erwerben kann und dann das Recht hat einen Screenshot des Gesamtwerkes – in welches das Bildmaterial eingebaut wurde, z. B. eine Website -  in seinem Portfolio zu zeigen. Der Designer darf das Bildmaterial auch mehrmals verwenden. Jedoch darf der Designer nicht das rohe Bildmaterial, also die Feindaten, an den Kunden weitergeben sondern nur das zu liefernde Endmaterial.

Bei den anderen Bilddatenbanken meine ich nach Lesen der AGB: Der Kunde muss das Bildmaterial erwerben. Ich würde vorher schriftlich klären, dass ich als Designer dann den Screenshot in meinem Portfolio zeigen darf ohne weitere Kosten wenn ich den Kunden bringe. Denn es sind Designer, welche Getty Images Kunden brachten, sehr teuer verklagt worden nachdem ihre Portfolios online durchsucht wurden von Abmahnanwälten der Gruppe. Ich vermute, dass Crawler mit Bilderkennungssoftware im Auftrag das Web durchsuchen.

AGBs lesen!

Bitte lesen Sie in jedem Fall sehr sogfältig die AGBs der Bilddatenbanken und drucken Sie sich Diese zum Zeitpunkt des Bild-Kaufesund der Bild-Verwendung aus. Meine hier angegebenen, sehr sorgfältig recherchierten Daten, können bereits morgen nicht mehr aktuell sein, ich kann dafür nicht haften.
AGBs werden geändert und online ist das per sofort möglich. Bitte beachten Sie, dass die AGBs gelten, welche zum Zeitpunkt der Bildverwendung gelten. Falls Sie die Bilder bereits vor einiger Zeit erworben haben, dann gelten nicht die AGBs zum Zeitpunkt des Kaufes, sondern die – möglicherweise geänderten AGBs zum Zeitpunkt der Verwendung.

Plugin für WordPress-Blogs

Ein kostenloses Plugin (die Bilder kosten trotzdem ganz normal) für WordPress-Blogs bei Fotolia gibt es hier bei microstockplugin – für Blogger, die preisgünstige Bilder benötigen.  Die Applikation sucht Bilder, welche  zu den vorgegebenen Tags des Blogs passen. Der Blogger wird an den Umsätzen fürs Fotomaterial beteiligt, wenn weitere Bilder durch Kunden erworben werden.

Hier die genaue Beschreibung ansehen, wie das Plugin und die Bilderauswahl funktionieren.

So funktioniert das Verdienen via Partnerprogramm: “Wenn jemand jetzt auf Ihr Foto oder den Link unter dem Foto klickt und sich dann bei Fotolia registriert, wird er automatisch Ihr geworbener Partner. Für die nächsten 12 Monate  erhalten Sie von allen Umsätzen die Ihr geworbener Kunde macht einen Anteil ab (aktuell 15%). Sie können diesen Verdienst dafür einsetzen neue Fotos für Ihren Blog zu kaufen oder ihn ab 50€ auszahlen lassen.”  Das betrifft also nur Neukundenwerbung – nicht wenn bestehende Kunden Bildmaterial bei Fotolia kaufen.

Pricing on WebDesign & die Aura von Corporate Design

Samstag, 23. Mai 2009

corporate design und pricing

corporate design und pricing


Corporate Design ist ein sichtbares Pricing wodurch der Kunde sich selbst eine visuelle Bewertung in seiner Aussendarstellung zulegt

Für WebDesign gibt es kein festes Preisgefüge – individuelles WebDesign ist kein pret-a-porter-modell, kann aber trotzdem verschieden kalkuliert werden.

Es gibt Kunden die einen guten Geschmack haben und Kunden die wenig gebildete Augen haben in Bezug auf gutes Design. Und es gibt gute und wenig gute Designer, ich bin immer wieder entzückt wenn ich tolles Design sehe – was spannend ist und nicht die Wiederholung von Design das man schon mal gesehen hat.

Und ich verberge mein Entsetzen wenn ich schlechtes Design bei Websites sehe, die mir Bekannte oder Kunden stolz vorstellen und angeben, dass der Designer “sehr!” teuer war und sie sich das leisten konnten.

Gutes Design kann entstehen wenn die Wellenlänge stimmt zwischen Auftraggeber und Designer, wenn beide gutes Design schaffen wollen und können, wenn der Designer gut und motiviert ist  – und der Auftraggeber ebenfalls einen guten Geschmack besitzt, und bereit ist für gutes Design zu bezahlen, denn das ist ein Prozeß und kann im Bereich Finetuning Zeit und Geld kosten. Beide müssen ideale “Sparringspartner” sein.

Corporate Design ist ein sichtbares Pricing wodurch der Kunde sich selbst eine visuelle Bewertung in seiner Aussendarstellung zulegt, und es kann auch sein, dass man sieht dass er keine Ahnung hat von Design oder gutem Geschmack. Oder dass er sich von einem schlechten Designer etwas verkaufen liess.

Gutes Corporate Design ist die Aura des Unternehmens, geboren aus der  Aura des Unternehmers – sie zieht Erwartungen und Reaktionen an und nimmt Einfluss auf das Unternehmen. Gutes Corporate Design schafft Sympathie und erzeugt positive Reaktionen. Es klingt vielleicht altmodisch, aber ich bin der  festen Überzeugung, dass kreative Prozesse eine gewisse Demut verlangen, dass AG und Designer sich intensiv mit dem Thema beschäftigen müssen und dass der Designer nicht schnell etwas hinwirft, was einen oberflächlichen Auftraggeber schnell begeistert, vielleicht weil es an etwas erinnert was bereits erfolgreich etabliert ist, ein Me-Too-Design eben.

Andererseits wenn Corporate Design – und Web Design – nur über den Preis oberflächlich und billig eingekauft werden, dann soll es ebenfalls die Seele des Unternehmens zeigen, damit es stimmig ist. Ist das auch Ihre Meinung?