..sind das Allerwichtigste überhaupt. Ein Heiligtum und die Rückversicherung.
Nach 11 Jahren WebDesign und 4 Jahren davon selbständig habe ich viel erlebt. Angefangen von Fusionen und Konkurs in der New Economy - und den strategischen, innenpolitischen Kämpfen in einem konservativen Old Economy Unternehmen. Ich habe auch gesehen, wie sich Dienstleister aufgrund fehlender, detaillierter Leistungsbeschreibung ruiniert haben.
Ich freue mich natürlich nicht, wenn ich für Angebote und Leistungsbeschreibungen aufgrund mangelhafter Briefings Stunden benötige, aber es bewahrt mich davor Leistungen erbringen zu müssen, die nicht klar definiert und nicht ausgeschlossen wurden.
Die meisten meiner Kunden sind Freunde geworden und ich denke das ist nicht die Regel. Um mich und mein Unternehmen vor zahlungsunfähigen Kunden zu schützen, habe ich als Airbag meine AGBs und nutze sie nur wenn es ärgerlich wird.
Vorausschickend sage ich Euch noch, dass ich natürlich nicht Rechtsanwalt bin sondern Designer, und dass meine Tipps hier nur Anregungen sind – keine Rechtsberatung. Und jetzt geht es los:
Das bedeutet folgender Ablauf ist zwingend:
- detaillierte Leistungsbeschreibung im Angebot, Hinweis auf das Gelten der AGBs, die AGBs mitsenden
- Hinweis auf die Gültigkeit des Angebotes im Zeitraum von 8 Wochen
- Unterschrift des Kunden per Fax oder im Original
- Auftragsbestätigung von mir an den Kunden!!!!! Wichtig-erst jetzt gilt der Auftrag
- Anzahlungssumme, 40 Prozent
- Abnahme der Layouts durch den Kunden
- Zwischenzahlung bevor die Programmierung ausgeliefert wird, 50 Prozent
- Lieferung der Programmierung auf den Kundenserver, nicht vor Zahlungseingang
- Restzahlung nach Fertigstellung, 10 Prozent
Jetzt werden automatisch die Rechte am Werk an den Kunden übertragen, einfache Rechte. Das bedeutet der Kunde erhält die Lizenz das Werk zu nutzen, nicht aber Kopien davon weiter zu verkaufen. Das ist wichtig, wenn man eine tolle Progammierung entwickelt und zum Beispiel einen Festpreis anbietet und am Auftrag wenig verdient. Oder wenn man ein tolles Logo für eine – später weltweit expandierende Franchisingkette entwickelt. Disney verkauft schließlich auch Lizenzen für die Nutzung seiner Characters.
AGBs müssen mit dem Angebot versendet werden, und ich erwähne im Angebot ausdrücklich, dass mit Vertragsabschluss meine AGBs anerkannt werden.
In AGBs müssen – ergänzend zum Angebot folgende Termini stehen:
Die Rechte am Werk werden mit der Schlusszahlung übertragen. ( Das heißt: vorher nicht und es ist ratsam zu zahlen. Rechte sind auch immer einfache Rechte, wenn ich nicht im Angebot etwas anderes schreibe. Wobei ich kein Freund des Rechtehandels bin. Sehr interessant, wenn Logos im Auftrag enthalten sind, ich hatte mal einen Kunden der nicht zahlen wollte und eigentlich Zwischenhändler war, weil er das Projekt an einen ziemlich zahlungskräftigen Kunden weiter verkauft hat. Der Kunde hat das Logo verwendet, an dem niemand Rechte besaß, weil es nicht bezahlt wurde. Das wird sehr teuer für den Zwischenhändler.)
Alle vom Vertrag abweichenden Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung (durch mich). Das ist wesentlich wenn man allein in den Räumen beim Kunden sitzt und er mit mehreren Personen etwas anderes als besprochen zu seinen Gunsten auslegt.
Die Inhalte (Texte, Bilder etc) müssen in folgender Form geliefert werden: kopierbare Inhalte in Word- oder Excel, Bilder als JPGs oder Gif. Das verpflichtet den Kunden inhaltliches Material zu liefern.
Der Kunde versichert, dass er die Rechte am gelieferten Material besitzt. Ist für uns ganz klar, nicht aber für Laien.
Außerdem empfehe ich dringend den Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung – zum Beispiel für den Fall, dass ein Subunternehmer Viren auf den Kundenserver einbringt. Und natürlich Verträge mit Subunternehmern – damit sie liefern müssen und nicht einfach aus dem Projekt aussteigen, wenn Ihnen danach ist und der Kunde zu recht wütend ist.
Der Designer hat das Recht im Auftrag und allen Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden. Klar, wir wollen im Impressum stehen und einen Backlink haben.
Ganz wichtig: Kommt der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug, werden sofort alle weiteren Zahlungsabschnitte fällig. Damit wir nicht gemeinsam in eine mögliche Insolvenz des Kunden gehen.
Und alle wesentlichen Dinge immer schriftlich machen und wesentliche Vereinbarungen aus Telefonaten kurz rückbestätigen. Stefan, der Superanwalt sagt: Wer schreibt, der bleibt”. Heißt, der geht nicht unter.
Wen meine AGBs interessieren, kann sie hier online lesen – ich ich bin Euch dankbar für Eure Anregungen, Meinung und Verbesserungsvorschläge. So kann ich eventuelle Lücken verbessern und ich hoffe mein gesammeltes Wissen nützt Euch sehr, denn Designer sind meist keine Kaufleute. Eine Freundin sagt immer: wenn man einen Verlust macht um daraus zu lernen – betrachte das als teures Seminar.
Am Ende eines gemeinsamen Projektes wollen wir alle zusammen glücklich sein und noch viele, tolle Projekte zusammen machen und viele schöne Erlebnisse mit geschätzten Kunden und Freunden haben. Dafür müssen wir uns vor den nicht guten Kunden schützen, die es auch gibt.
Lest auch noch meinen Artikel zur Abnahme des Werkes und zur Vertragsgestaltung.
Tags: AGBs im WebDesign, Blog, designer, Programmierung, WebDesign

Vielen Dank für die schöne Zusammenfassung.
Eigentlich mache ich das alles inzwischen ganz brav, aber ich hab trotzdem nochmal auf meine Angebotsvorlagen geguckt und ein bisschen was drangestrickt.
Man muss sich immer wieder zur Disziplin rufen, lästig ist es nämlich schon, das ganze bürokratische Drumherum.
Wenn ich mir mal wieder besonders kleinkariert und lästig vorkomme, helfe ich mir immer mit dem Gedanken, dass seriöse Kunden kein Problem haben mit klaren Absprachen und die weniger seriösen vielleicht nicht so schnell auf komische Gedanken kommen.
Grüß Dich Kirsten – danke für Deinen tollen Kommentar – ich hab auch gleich in Deinen Blog gelinst – super! ich les mal überall rein bei auch, das Ideenbuch zu Euren Leitbild-Gedanken find ich superklasse. Herzliche Grüße, Uli
Also ich habe schon ewig nach so einer guten Erläuterung und nach AGB’s in diesem Bereich gesucht um einfach mal einen Überblick zu bekommen, ob das so “richtig” ist, wie ich das in meinem Einzelunternehmen realisiert habe.
… kurz
Es ist ein wirklich SEHR guter Artikel!!!
Danke, das hat mir richtig weiter geholfen!!!
Grüß Dich Paul,
ich danke Dir sehr! Super, dass mein Artikel zu AGBs auch nach einiger Zeit noch gelesen wird – und ich hab schon ein paar Anfragen gehabt, ob meine AGBs von meiner Website verwendet werden dürfen. Ja, bitte prüft sie jeweils nochmal, weil sie von 2010 sind und sich immer wieder etwas ändern kann. Aber ich werde auch immer wieder meine AGBs prüfen und versuchen immer aktuell zu sein.
Sehr wichtiges Thema, danke dass Du es ansprichst. Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man auf jeden Fall einen Fachmann befragen. Der gibt einem Tipps, was wichtig ist und was nicht.
Hallo zusammen!
Erstmal auch von mir vielen Dank für diesen äußerst lehrreichen Diskurs zum Thema AGBs. Ich hätte mal gerne eine Meinung zum Thema “Blockieren der erstellten Webseite bei Zahlungsverzug”.
Da ich zu einem Großteil kleinere Webseiten für oft wenig internetaffine Kunden erstelle, macht das Teilzahlungsmodell aus Ulrikes AGBs für mich nicht soviel Sinn. ich vereinbare zwar manchmal auch eine Anzahlung, aber die letzte Rate wird bei mir immer nach Onlinestellung der Webseite und Übergabe der Abschlussrechnung fällig. Dann gibt’s ne Zahlungsfrist von 14 Tagen und wenn das Geld nach 4 Wochen immer noch nicht da ist, schalte ich die Webseite offline – den Hauptadministrator-Login der CMS-Webseite bekommt der Kunde nämlich erst, wenn alles gezahlt ist.
Ich veranschauliche das immer am Beispiel der Telefonrechnung – wenn man die nicht rechtzeitig bezahlt braucht man sich ja auch nicht wundern, wenn einem der Anschluss abgestellt wird. Bei Printmedien funktioniert dieses Modell natürlich nicht, aber beim Erstellen einer Webseite ist das technisch durchaus möglich.
Ich würde diesen Punkt gerne in meine AGBs aufnehmen, bin mir aber noch nicht sicher wie sich das alles rechtlich verhält. Kann mir dazu jemand was sagen?
Hallo Carsten,
vielen Dank für Dein tolles Feedback und Deine Frage.
Erst mal – mir gefällt Dein Portfolio-Style total gut, tolle Website und den Namen “elektrischer Walfisch” find ich sehr witzig.
Also ich bin ja kein Anwalt, aber ich habe einmal gehört man dürfe die Website nicht zurückhalten bei ausstehender Schlusszahlung. Ich freu mich wenn hier jemand weiss wie die Lage wirklich und rechtsverbindlich ist. Aber ob man darf oder nicht, man kann es machen und warten was passiert.
Ich hab auch schon mal gehört, dass die Website erst nach Schlusszahlungseingang auf den Kundenserver geliefert wird (in den AGBs schreiben) und vorher eine URL-Umleitung eingesetzt wird. Die man ausschalten kann. Wenn man im Vertrag schreibt, dass die Website erst nach Eingang der Schlusszahlung ausgeliefert wird, glaube ich sieht die Rechtslage schon ganz gut aus. Sie wird dann nicht geliefert und wieder entzogen (was wohl nicht ganz rechtssicher ist), sie wurde ja noch nicht geliefert
Vielleicht ist das eine Möglichkeit?
Es gibt auch Bestandteile in AGBs für welche es keine Rechtssicherheit gibt, die man trotzdem einsetzen kann – der Kunde weiss dann auch nicht wie die Rechtslage ist, aber es steht schon mal da und erhöht Chancen bei Gericht, weil es da steht.
Solange die salvatorische Klausel im Vertrag steht – also dass bei Ungültigkeit eines Inhaltes trotzdem die anderen Klauseln gültig bleiben – denke ich das ist ein guter Ansatz.
Einem guten Partner von mir ist es kürzlich passiert, dass er weitere Werke geliefert hat (Folgeauftrag) und der Server gesperrt wurde und nicht gezahlt wurde. Jetzt muss er klagen.
Was ich raten kann, ist Mitglied bei Verdi Medien für Selbständige zu werden. Sie klagen Honorare für Freiberufliche Mitglieder ein – wenn man sich vorher an die saubere Dokumentation der Auftragsbestätigung gehalten hat. Ich bin zwar Mitglied, hab den Service noch nicht genutzt, allerdings die Rechtsberatung schon öfters.
Leider muss man da persönlich hin gehen.
Ich selbst hab grad den ersten Mahnbescheid meines Lebens auf den Weg gebracht und warte auf das Ergebnis. Kostet etwa 23 Euro und kann online beantragt werden – für Bayern hier:
Mahnantrag