Zuhause Arbeiten – wie diszipliniert bist Du?

29. August 2010

Das tolle Comik von “The Oatmeal” – ich wills auch nochmal posten – es trifft es wirklich auf den Punkt.

Zuhause arbeiten ist ja der Traum vieler Menschen, selbstbestimmt und zeitlich flexibel sein zu können, bei den Lieben zuhause bleiben können, nicht im grauen Büro sitzen und sich ärgern lassen müssen.

Aber es gibt auch Schattenseiten – mir war Manches noch gar nicht bewusst – bis ich das Comik las.
Cool – man kann sich im Schlafanzug direkt morgens an den Rechner setzen und bis nachts durcharbeiten ohne sich in unbequeme Klamotten zwängen zu müssen. Ok, und am nächsten Tag gleich wieder, ohne lästiges Duschen und Umkleiden zwischendurch. Das geht so ein paar Tage lang – und spart Wasser und Zeit ;-)

Viel Spaß wünsche ich beim Lesen und bitte um Kommentare: Wem geht es nicht so? Wer hat Vorschläge wie man es besser machen kann?

OK – yeah – stimmt.

Oh Mann….




Veranstaltung “Webfontday” in München am 13.11.2010

24. August 2010

Die TGM, Typographische Gesellschaft München, veranstaltet den Webfontday – hier gibt es alle Informationen zum Webfontday.

Darum geht es: Für alle Anwendungen im Internet wird die visuelle Gestaltung der Texte durch Fonts immer wichtiger, man greift nicht nur auf die Systemschriften für Fließtexte zurück. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Fonts zu transportieren und die Abrechnung interessiert an dieser Stelle auch. Auch wir WebDesigner werden nun mit Regeln für Fonts konfrontiert.

Die typografische Revolution in der Webgestaltung – was funktioniert und was eben noch nicht?

Vorträge zum Wandel, zum “Kampf der Webfont-Formate”, ein visueller Überblick zur Gestaltung mit Webfonts, serverbasierte Webfonts, Typekit. Schönes Programm und gewollter Raum für gegenseitigen Dialog und Austausch.

Veranstaltungsort: Kochan & Partner, Hirschgartenallee, München

Veranstaltungstag: Samstags

Preis: Early Bird 75,00 bis 95,00 Euro

Handmade WebDesign – der Shop von Flowerbox

11. August 2010

Flowerbox – echte Blumen an der Wand? warum eigentlich nicht…

Mal ein ganz anders, subtiles und liebevolles WebDesign für einen Onlineshop. Bei Flowerbox kann man sich online mit dem Konfigurator – der sehr hübsch gezeichnet ist – Pflanzen und Keramikgefäße nach eigenem Geschmack zusammen stellen.

Macht sehr viel Freude. Die Präsentation der Pflanzen, die Farbauswahl und die Pflanzgefäße sind sehr hübsch gemacht.

Statt digital erstellter Designelemente wurden handgezeichnete Grafiken animiert.

Das Konzept: echte Pflanzen die an der Wand hängen wie Bilder und in den Raum hinein wachsen.

Natürlich kann man die Produkte auch offline bei ausgewählten Handelspartnern erwerben – aber es macht viel mehr Spaß sich auf der Website umzusehen, Anregungen in der Bildergalerie mit coolen Beispielen zu holen und dann selbst kreativ loslegen und bestellen.

Das schöne Design gibts hier anzusehen: Flowerbox

Der Designer ist:   kreativbuffet | werkstatt für gestaltung, sebastian puia  Kontakt: info@kreativbuffet.de

Programmierung kommt von: INblau

Marketing-Beratung ist von: ThielDesign

Witzige Photos mit Anwendungsbeispielen

Mix aus realen Photos mit Handzeichnungen

Der Konfigurator

Bildergalerie

Website zur Expo in Shanghai – der deutsche Pavillon

06. August 2010

© Yovohagrafie, Deutscher Pavillon

Das EXPO-Thema: „Better City, Better Life“

Eine Freundin ist momentan auf der Expo und sagt man muss 6 Stunden Wartezeit in Kauf nehmen um in den deutschen Pavillon eingelassen zu werden. Das Thema und der Pavillon seien aber phantastisch.

Die Website der Expo bietet eine sehr ansprechende virtuelle  Tour durch den architektonisch genialen Pavillon.

Thema – Zitat aus der Website:

“Der Deutsche Pavillon trägt den Namen “balancity”, ein Kunstwort aus “Balance” und “City”, und greift mit der Idee von einer Stadt im Gleichgewicht das EXPO-Motto “Better City, Better Life” auf.

Der Besucher von balancity begibt sich auf eine Reise durch eine Stadt der Ideen. Er bewegt sich wie in einer realen Stadt – zu Fuß, auf Rollbändern oder über Rolltreppen – durch unterschiedlich inszenierte Stadträume mit vielen Themen für ein besseres Leben in einer besseren Stadt.”

15. Deutscher Trendtag, „Flow.Control. Wettbewerb in der Netzwerkökonomie“

29. Juli 2010

Veranstaltung am 15. September 2010, Hamburg

“Informationsselektion und Schutz der Privatsphäre” sind das brandheiße Thema seit Facebook, Google und Co. kritisch begutachtet werden. Der Bundesinnenminister spricht vom zu schützenden “virtuellen Haushalt”.

Der 15. Trendtag nähert sich dem Thema aus 3 Richtungen:

1. Aus Sicht des Einzelnen (PERSONAL FLOW): Wie kann man in einer komplex vernetzten Welt die eigenen Abhängigkeiten selbstbestimmt gestalten?
2. Aus Perspektive der Unternehmen (CORPORATE FLOW): Wie können Unternehmen von der neuen digitalen Real-Time-Analyse des Life-Flows ihrer Kunden profitieren und gleichzeitig vertrauenswürdig agieren?
3. Auf Ebene der Gesellschaft (SOCIETY FLOW): Wie kann die kulturelle Akzeptanz neuer Technologien im Spannungsfeld zwischen der Angst vor Kontrollverlust und einem neuem Verständnis von digitaler Selbstbestimmung erreicht werden?

Weitere Informationen beim Trendbüro.

Ausstellung: Bachelor-Abschlussprojekte der Fakultät für Design an der Hochschule München

09. Juli 2010
Wer kommt mit zur Vernissage anlässlich der Jahresausstellung der Bachelor-Abschlussprojekte der Fakultät für Design an der Hochschule München?
Am Donnerstag 15. Juli ab 19 Uhr im roten Würfel an der Hochschule München.
Zusätzlich ist die Ausstellung auch von Fr 16.07- So 18.07 von 10:00 bis 19:00 Uhr zu besichtigen.

Fotodesin | Industriedesign | Kommunikationsdesign

http://einblick-12.de/

Brandneue Informationspflichten für Dienstleister seit Mai 2010

09. Juni 2010

Seit dem 18. Mai 2010 ist die  Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, kurz DL-InfoV, in Kraft getreten und betrifft unsere Informationen und Veröffentlichungen und natürlich beraten wir unsere Kunden besser, wenn wir wissen was nun veröffentlicht werden muss:

Die DL-InfoV ergänzt bereits bestehende Informationspflichten, wie sie durch diese Gestze geregelt werden:

  • die Preisangabenverordnung (PAngV)
  • das Telemediengesetz
  • die BGB-Informationspflichtenverordnung.

Wichtig ist, dass AGBs bisher nur auf der Website lesbar sein mussten in bestimmten Fällen und nun in jedem Fall.
Auch bestehende Versicherungen wie z.B. eine Haftpflichtversicherung müssen benannt werden.

Preise für Dienstleistungen für Endverbraucher müssen angegeben werden vor Vertragsschluss, also keinen generellen Preislisten.

Ausführliche Informationen online kurz und knapp zu lesen hier im PDF der Kanzlei Saefken. Und bei Gründungszuschuss.de mit umfangreichen Erklärungen.

Es wäre eine gute Idee bestehende Kunden darüber zu informieren und das WebsiteImpressum zu checken – eventuell als Service.

Dies alles gilt, wenn es zu Vertragsabschlüssen kommt. Rechtsgrundlagen sind die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) und national § 6c GewO. Diese sachfremd kodifizierte Bestimmung gilt ausdrücklich auch für alle Freiberufler. Einzelheiten sind der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer – veröffentlicht in BGBl. I Nr. 11, S. 267 – (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung DL-InfoV) vom 12.03.2010 zu entnehmen:

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/dlinfov/gesamt.pdf

Wichtig ist vor allem:
Nach § 2 der Verordnung muss dem Kunde vor Auftragserteilung bestimmte Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören neben Vor- und Familiennamen auch die Geschäftsadresse einschließlich der Telekommunikationsdaten. Ebenso muss gfs. Name und Anschrift der Aufsichtsbehörde angegeben werden.

Zudem muss auch Name und Anschrift einer Berufshaftpflichtversicherung mitgeteilt werden, wenn diese gesetzliche Pflicht ist, wie bei Rechtsanwälten. Es genügt, wenn diese Informationen in den Geschäftsräumen vorgehalten oder über die Website leicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 der Verordnung sieht weitere auf Anfrage dem Kunden zu Verfügung zu stellende Informationen vor. Hier hat der Dienstleister auch Angaben über die mit ihm in beruflicher Gemeinschaft stehenden Personen zu machen. Hat sich der Dienstleister einem Verhaltenskodex unterworfen, so müssen auch Informationen hierüber erteilt werden.

§ 4 der Verordnung bestimmt, wann und welche Preisangaben gegenüber dem Kunden erforderlich sind.

Nach § 5 der Verordnung ist schließlich darauf zu achten, dass keinerlei diskriminierende Kundenbedingungen bekannt gemacht werden.

Der Verstoß gegen die Informationspflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 der GewO dar.

Dienstleistern müssen seit 17.05.2010 neue Informationspflichten gegenüber ihren Kunden beachten, wenn es zu Vertragsabschlüssen kommt. Die Angabenpflicht geht wesentlich über den Rahmen hinaus, der bislang bereits für Telemediendienstanbieter gilt (§ 5 TMG). Rechtsgrundlagen sind die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) und national § 6c GewO. Diese sachfremd kodifizierte Bestimmung gilt ausdrücklich auch für alle Freiberufler. Einzelheiten sind der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer – veröffentlicht in BGBl. I Nr. 11, S. 267 – (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung DL-InfoV) vom 12.03.2010 zu entnehmen:



www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/dlinfov/gesamt.pdf <http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/dlinfov/gesamt.pdf>



Wichtig ist für Sie vor allem:



Nach § 2 der Verordnung muss dem Kunde vor Auftragserteilung bestimmte Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören neben Vor- und Familiennamen auch die Geschäftsadresse einschließlich der Telekommunikationsdaten. Ebenso muss gfs. Name und Anschrift der Aufsichtsbehörde angegeben werden.



Zudem muss auch Name und Anschrift einer Berufshaftpflichtversicherung mitgeteilt werden, wenn diese gesetzliche Pflicht ist, wie bei Rechtsanwälten. Es genügt, wenn diese Informationen in den Geschäftsräumen vorgehalten oder über die Website leicht zugänglich gemacht werden.



§ 3 der Verordnung sieht weitere auf Anfrage dem Kunden zu Verfügung zu stellende Informationen vor. Hier hat der Dienstleister auch Angaben über die mit ihm in beruflicher Gemeinschaft stehenden Personen zu machen. Hat sich der Dienstleister einem Verhaltenskodex unterworfen, so müssen auch Informationen hierüber erteilt werden.



§ 4 der Verordnung bestimmt, wann und welche Preisangaben gegenüber dem Kunden erforderlich sind.



Nach § 5 der Verordnung ist schließlich darauf zu achten, dass keinerlei diskriminierende Kundenbedingungen bekannt gemacht werden.



Der Verstoß gegen die Informationspflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 der GewO dar.

Designer-Stammtisch am 09. Juni im Lenz in München

04. Juni 2010

Herzliche Einladung an alle Designer, WebDesigner, Kreative: Einladung zum Designer-Stammtisch am 09. Juni im Lenz, München, via Xing in der Gruppe anmelden hier:

Xing Gruppe DESIGNER-STAMMTISCH

Oder Nachricht an mich wegen der Tisch-Platz-Reservierung.

Unser Stammtisch trifft sich wöchentlich – und immer macht es riesigen Spaß und ist Inspiration pur. Meist kommen etwa 8 Leute. In der Gruppe sind 25 Kreative bisher, wir planen auch Events+Arbeitsgruppe+Happenings in Agenturen.  Wir freuen uns auf weitere Kreativ-Köpfe.

AGBs und Vertragsgestaltung für WebDesigner

01. Juni 2010

..sind das Allerwichtigste überhaupt. Ein Heiligtum und die Rückversicherung.

Nach 11 Jahren WebDesign und 4 Jahren davon selbständig habe ich viel erlebt. Angefangen von Fusionen und Konkurs in der New Economy -  und den strategischen, innenpolitischen Kämpfen in einem konservativen Old Economy Unternehmen. Ich habe auch gesehen, wie sich Dienstleister aufgrund fehlender, detaillierter Leistungsbeschreibung ruiniert haben.

Ich freue mich natürlich nicht, wenn ich für Angebote und Leistungsbeschreibungen aufgrund mangelhafter Briefings Stunden benötige, aber es bewahrt mich davor Leistungen erbringen zu müssen, die nicht klar definiert und nicht ausgeschlossen wurden.

Die meisten meiner Kunden sind Freunde geworden und ich denke das ist nicht die Regel. Um mich und mein Unternehmen vor zahlungsunfähigen Kunden zu schützen, habe ich als Airbag meine AGBs und nutze sie nur wenn es ärgerlich wird.

Vorausschickend sage ich Euch noch, dass ich natürlich nicht Rechtsanwalt bin sondern Designer, und dass meine Tipps hier nur Anregungen sind – keine Rechtsberatung. Und jetzt geht es los:

Das bedeutet folgender Ablauf ist zwingend:

  • detaillierte Leistungsbeschreibung im Angebot, Hinweis auf das Gelten der AGBs, die AGBs mitsenden
  • Hinweis auf die Gültigkeit des Angebotes im Zeitraum von 8 Wochen
  • Unterschrift des Kunden per Fax oder im Original
  • Auftragsbestätigung von mir an den Kunden!!!!! Wichtig-erst jetzt gilt der Auftrag
  • Anzahlungssumme, 40 Prozent
  • Abnahme der Layouts durch den Kunden
  • Zwischenzahlung bevor die Programmierung ausgeliefert wird, 50 Prozent
  • Lieferung der Programmierung auf den Kundenserver, nicht vor Zahlungseingang
  • Restzahlung nach Fertigstellung, 10 Prozent

Jetzt werden automatisch die Rechte am Werk an den Kunden übertragen, einfache Rechte. Das bedeutet der Kunde erhält die Lizenz das Werk zu nutzen, nicht aber Kopien davon weiter zu verkaufen. Das ist wichtig, wenn man eine tolle Progammierung entwickelt und zum Beispiel einen Festpreis anbietet und am Auftrag wenig verdient. Oder wenn man ein tolles Logo für eine – später weltweit expandierende Franchisingkette entwickelt. Disney verkauft schließlich auch Lizenzen für die Nutzung seiner Characters.

AGBs müssen mit dem Angebot versendet werden, und ich erwähne im Angebot ausdrücklich, dass mit Vertragsabschluss meine AGBs anerkannt werden.

In AGBs müssen – ergänzend zum Angebot folgende Termini stehen:

Die Rechte am Werk werden mit der Schlusszahlung übertragen. ( Das heißt: vorher nicht und es ist ratsam zu zahlen. Rechte sind auch immer einfache Rechte, wenn ich nicht im Angebot etwas anderes schreibe. Wobei ich kein Freund des Rechtehandels bin, wie ihn der AGD betreibt. Sehr interessant, wenn Logos im Auftrag enthalten sind, ich hatte mal einen Kunden der nicht zahlen wollte und eigentlich Zwischenhändler war, weil er das Projekt an einen ziemlich zahlungskräftigen Kunden weiter verkauft hat. Der Kunde hat das Logo verwendet, an dem niemand Rechte besaß, weil es nicht bezahlt wurde. Das wird sehr teuer für den Zwischenhändler.)

Alle vom Vertrag abweichenden Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung (durch mich). Das ist wesentlich wenn man allein in den Räumen beim Kunden sitzt und er mit mehreren Personen etwas anderes als besprochen zu seinen Gunsten auslegt.

Die Inhalte (Texte, Bilder etc) müssen in folgender Form geliefert werden: kopierbare Inhalte in Word- oder Excel, Bilder als JPGs oder Gif. Das verpflichtet den Kunden inhaltliches Material zu liefern.

Der Kunde versichert, dass er die Rechte am gelieferten Material besitzt. Ist für uns ganz klar, nicht aber für Laien.

Außerdem empfehe ich dringend den Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung – zum Beispiel für den Fall, dass ein Subunternehmer Viren auf den Kundenserver einbringt. Und natürlich Verträge mit Subunternehmern – damit sie liefern müssen und nicht einfach aus dem Projekt aussteigen, wenn Ihnen danach ist und der Kunde zu recht wütend ist.

Der Designer hat das Recht im Auftrag und allen Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden. Klar, wir wollen im Impressum stehen und einen Backlink haben.

Ganz wichtig: Kommt der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug, werden sofort alle weiteren Zahlungsabschnitte fällig. Damit wir nicht gemeinsam in eine mögliche Insolvenz des Kunden gehen.

Und alle wesentlichen Dinge immer schriftlich machen und wesentliche Vereinbarungen aus Telefonaten kurz rückbestätigen. Stefan, der Superanwalt sagt: Wer schreibt, der bleibt”. Heißt, der geht nicht unter.

Wen meine AGBs interessieren, kann sie hier online lesen – ich ich bin Euch dankbar für Eure Anregungen, Meinung und Verbesserungsvorschläge. So kann ich eventuelle Lücken verbessern und ich hoffe mein gesammeltes Wissen nützt Euch sehr, denn Designer sind meist keine Kaufleute. Eine Freundin sagt immer: wenn man einen Verlust macht um daraus zu lernen – betrachte das als teures Seminar.

Am Ende eines gemeinsamen Projektes wollen wir alle zusammen glücklich sein und noch viele, tolle Projekte zusammen machen und viele schöne Erlebnisse mit geschätzten Kunden und Freunden haben. Dafür müssen wir uns vor den nicht guten Kunden schütze, die es auch gibt.

“create life, don’t consume it!’”

18. Mai 2010

Oliviero Toscani “our future depends from what we consume”

Vortrag von Oliviero Toscani für die TGM, Typographische Gesellschaft München in Coop mit der Neuen Sammlung, am18.05.2010 in der Pinakothek der Moderne.

WOW – was für ein leidenschaftliches Plädoyer für gesellschaftliches, humanes Engagement von Kreativen. Toscani, der Top-Kreative, Fotograf und Verantwortliche für weltbekannte Brandings wie zum Beispiel die Kampagnen von Benetton, meint: “Höre den Marketingleuten genau zu – und dann tue das Gegenteil.” Es geht um Branding durch Einzigartigkeit statt Me-Too.

Toscani zeigt etwa 300 Bilder und erzählt Stories zu den Kampagnen, seine Werke sind 5 Sterne visuelles Brainfood, seine Erzählung erreicht die Herzen aller Zuhörer im voll besetzten Auditorium. Die Bilder in Kombi mit der Typografie sind ein unglaublicher Genuss. Er ruft auf zu sozialer Verantwortung und hat verifizierte Daten: nur 6% der Menschheit hat Zugang zum Internet, in 25 Jahren werden 3 mal mehr Menschen in Afrika leben als in Europa, etc.

Für das WebDesign und auch andere Werbeformen im Preisdruck – denke ich unter diesem frischen Eindruck – sollte das auch mal heißen, dem Kunden etwas Mutiges zu liefern statt den Designs von denen ich weiss, sie werden sofort gefallen (spart Zeit und Diskussionen) sind aber Mainstream. Hier nehme ich aus dem Vortrag die Motivation mit, mehr Kreativer statt Dienstleister zu sein, eine Positionierung, die lange nach dem Studium im engagierten Alltag gerne mal vergessen wird, auch von mir. Vielleicht ist noch Energie übrig, um Kunden auch mit der Motivation zu versorgen mal etwas anders zu denken. Kreative sind Weltverbesserer, keine “Werbefuzzis”.

Die Veranstaltung war pure Motivation, herzlichen Dank, Oliviero Toscani

Wer noch ein Video schauen möchte, auf Youtube habe ich mehrere Videos gefunden, aber eines in deutscher Sprache: