..sind das Allerwichtigste überhaupt. Ein Heiligtum und die Rückversicherung.
Nach 11 Jahren WebDesign und 4 Jahren davon selbständig habe ich viel erlebt. Angefangen von Fusionen und Konkurs in der New Economy - und den strategischen, innenpolitischen Kämpfen in einem konservativen Old Economy Unternehmen. Ich habe auch gesehen, wie sich Dienstleister aufgrund fehlender, detaillierter Leistungsbeschreibung ruiniert haben.
Ich freue mich natürlich nicht, wenn ich für Angebote und Leistungsbeschreibungen aufgrund mangelhafter Briefings Stunden benötige, aber es bewahrt mich davor Leistungen erbringen zu müssen, die nicht klar definiert und nicht ausgeschlossen wurden.
Die meisten meiner Kunden sind Freunde geworden und ich denke das ist nicht die Regel. Um mich und mein Unternehmen vor zahlungsunfähigen Kunden zu schützen, habe ich als Airbag meine AGBs und nutze sie nur wenn es ärgerlich wird.
Vorausschickend sage ich Euch noch, dass ich natürlich nicht Rechtsanwalt bin sondern Designer, und dass meine Tipps hier nur Anregungen sind – keine Rechtsberatung. Und jetzt geht es los:
Das bedeutet folgender Ablauf ist zwingend:
- detaillierte Leistungsbeschreibung im Angebot, Hinweis auf das Gelten der AGBs, die AGBs mitsenden
- Hinweis auf die Gültigkeit des Angebotes im Zeitraum von 8 Wochen
- Unterschrift des Kunden per Fax oder im Original
- Auftragsbestätigung von mir an den Kunden!!!!! Wichtig-erst jetzt gilt der Auftrag
- Anzahlungssumme, 40 Prozent
- Abnahme der Layouts durch den Kunden
- Zwischenzahlung bevor die Programmierung ausgeliefert wird, 50 Prozent
- Lieferung der Programmierung auf den Kundenserver, nicht vor Zahlungseingang
- Restzahlung nach Fertigstellung, 10 Prozent
Jetzt werden automatisch die Rechte am Werk an den Kunden übertragen, einfache Rechte. Das bedeutet der Kunde erhält die Lizenz das Werk zu nutzen, nicht aber Kopien davon weiter zu verkaufen. Das ist wichtig, wenn man eine tolle Progammierung entwickelt und zum Beispiel einen Festpreis anbietet und am Auftrag wenig verdient. Oder wenn man ein tolles Logo für eine – später weltweit expandierende Franchisingkette entwickelt. Disney verkauft schließlich auch Lizenzen für die Nutzung seiner Characters.
AGBs müssen mit dem Angebot versendet werden, und ich erwähne im Angebot ausdrücklich, dass mit Vertragsabschluss meine AGBs anerkannt werden.
In AGBs müssen – ergänzend zum Angebot folgende Termini stehen:
Die Rechte am Werk werden mit der Schlusszahlung übertragen. ( Das heißt: vorher nicht und es ist ratsam zu zahlen. Rechte sind auch immer einfache Rechte, wenn ich nicht im Angebot etwas anderes schreibe. Wobei ich kein Freund des Rechtehandels bin, wie ihn der AGD betreibt. Sehr interessant, wenn Logos im Auftrag enthalten sind, ich hatte mal einen Kunden der nicht zahlen wollte und eigentlich Zwischenhändler war, weil er das Projekt an einen ziemlich zahlungskräftigen Kunden weiter verkauft hat. Der Kunde hat das Logo verwendet, an dem niemand Rechte besaß, weil es nicht bezahlt wurde. Das wird sehr teuer für den Zwischenhändler.)
Alle vom Vertrag abweichenden Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung (durch mich). Das ist wesentlich wenn man allein in den Räumen beim Kunden sitzt und er mit mehreren Personen etwas anderes als besprochen zu seinen Gunsten auslegt.
Die Inhalte (Texte, Bilder etc) müssen in folgender Form geliefert werden: kopierbare Inhalte in Word- oder Excel, Bilder als JPGs oder Gif. Das verpflichtet den Kunden inhaltliches Material zu liefern.
Der Kunde versichert, dass er die Rechte am gelieferten Material besitzt. Ist für uns ganz klar, nicht aber für Laien.
Außerdem empfehe ich dringend den Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung – zum Beispiel für den Fall, dass ein Subunternehmer Viren auf den Kundenserver einbringt. Und natürlich Verträge mit Subunternehmern – damit sie liefern müssen und nicht einfach aus dem Projekt aussteigen, wenn Ihnen danach ist und der Kunde zu recht wütend ist.
Der Designer hat das Recht im Auftrag und allen Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden. Klar, wir wollen im Impressum stehen und einen Backlink haben.
Ganz wichtig: Kommt der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug, werden sofort alle weiteren Zahlungsabschnitte fällig. Damit wir nicht gemeinsam in eine mögliche Insolvenz des Kunden gehen.
Und alle wesentlichen Dinge immer schriftlich machen und wesentliche Vereinbarungen aus Telefonaten kurz rückbestätigen. Stefan, der Superanwalt sagt: Wer schreibt, der bleibt”. Heißt, der geht nicht unter.
Wen meine AGBs interessieren, kann sie hier online lesen – ich ich bin Euch dankbar für Eure Anregungen, Meinung und Verbesserungsvorschläge. So kann ich eventuelle Lücken verbessern und ich hoffe mein gesammeltes Wissen nützt Euch sehr, denn Designer sind meist keine Kaufleute. Eine Freundin sagt immer: wenn man einen Verlust macht um daraus zu lernen – betrachte das als teures Seminar.
Am Ende eines gemeinsamen Projektes wollen wir alle zusammen glücklich sein und noch viele, tolle Projekte zusammen machen und viele schöne Erlebnisse mit geschätzten Kunden und Freunden haben. Dafür müssen wir uns vor den nicht guten Kunden schütze, die es auch gibt.